Rechnungswesen
Ordnungsgemäße Jahres- und Konzernabschlüsse.
Als Kaufmann oder gesetzlicher Vertreter eines Unternehmens sind Sie nach § 242 HGB zur Aufstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Diese Verpflichtung lässt sich nicht delegieren. Die technische Umsetzung – die sogenannte Erstellung – können Sie jedoch an qualifizierte Dritte übertragen.
Sofern wir nicht als Abschlussprüfer Ihres Unternehmens tätig sind, erstellen wir Ihre Jahres- und Konzernabschlüsse oder beraten Sie bei deren Erstellung.
Leistungen
Drei Varianten der Erstellung bieten wir an.
01
Ohne Beurteilungen
Wir entwickeln Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie weitere Abschlussbestandteile aus Ihrer Buchführung, dem Inventar, weiteren vorgelegten Unterlagen und Ihren Auskünften.
02
Mit Plausibilitätsbeurteilungen
Begleitend zur Erstellung führen wir Befragungen, Analysen und Abgleiche durch, um weitgehend auszuschließen, dass die vorgelegten Unterlagen fehlerhaft sind.
03
Mit umfassenden Beurteilungen
Zusätzlich zur Erstellung bescheinigen wir aufgrund eigener Prüfungen die formelle und materielle Richtigkeit der zugrunde liegenden Unterlagen.
Überblick
Unsere Serviceleistungen auf einem Blick:
- Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach HGB
- Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach IFRS
- Einführung neuer Rechnungslegungsstandards
- Mandantenbuchhaltung
- Lohn- und Gehaltsbuchhaltung