Unser Anspruch: Absolute Diskretion prüfen. steuern. bewegen.

Wirtschaftsprüfung

Verlässlichkeit mit unserem Testat.

Ihr Jahres- oder Konzernabschluss und Lagebericht zeigen Gesellschaftern, Gläubigern und Mitarbeitern Ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Eine gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfung sorgt dafür, dass diese Informationen als verlässlich wahrgenommen werden – und ist häufig Voraussetzung für den Zugang zu Eigen- oder Fremdkapital.

Wir prüfen Abschlüsse nach deutschem Handelsrecht, IFRS (International Financial Reporting Standards) und US-GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles).

Leistungen

Unser Leistungsspektrum:

  • Jahres- und Konzernabschlussprüfung inkl. Lagebericht für AG und KGaA
  • Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach § 91 Abs. 2 AktG
  • Jahres- und Konzernabschlussprüfung inkl. Lagebericht für GmbH und Kapitalgesellschaften & Co.
  • Abschlussprüfung für Unternehmen nach dem Publizitätsgesetz (u. a. Personenhandelsgesellschaften, Einzelkaufleute, wirtschaftlich tätige Vereine, rechtsfähige Stiftungen mit Gewerbebetrieb, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts)
  • Prüferische Durchsicht und Review von Reporting Packages
  • Gründungs- und Nachgründungsprüfungen
  • Sonder- und Umwandlungsprüfungen
  • Prüfungen nach § 53 HGrG
  • Prüfung von IT- und Compliance-Management-Systemen
  • Interne Revision

FAQ

Verlässlichkeit mit unserem Testat.

Grundsätzlich prüfungspflichtig sind alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften. Spezialgesetzliche Ausnahmen gelten etwa für Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstitute, die unabhängig von Rechtsform und Größe geprüft werden müssen.

Die Größenklassen definiert § 267 HGB. Maßgeblich sind jeweils zwei aufeinanderfolgende Abschlussstichtage: Eine Gesellschaft zählt zu einer Klasse, wenn sie an beiden Stichtagen mindestens zwei der drei folgenden Merkmale nicht überschreitet.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer (Ø)
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Größenklasse Klein (§ 267 Abs. 1 HGB):
Bilanzsumme: ≤ 7,5 Mio. €
Umsatzerlöse: ≤ 15 Mio. € 
Arbeitnehmer (Ø): ≤ 50

Größenklasse Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB):
Bilanzsumme: ≤ 25 Mio. €
Umsatzerlöse: ≤ 50 Mio. €
Arbeitnehmer (Ø): ≤ 250

Größenklasse Groß (§ 267 Abs. 3 HGB):
Bilanzsumme: > 25 Mio. €
Umsatzerlöse: > 50 Mio. €
Arbeitnehmer (Ø): > 250