Wirtschaftsprüfung
Verlässlichkeit mit unserem Testat.
Ihr Jahres- oder Konzernabschluss und Lagebericht zeigen Gesellschaftern, Gläubigern und Mitarbeitern Ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Eine gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfung sorgt dafür, dass diese Informationen als verlässlich wahrgenommen werden – und ist häufig Voraussetzung für den Zugang zu Eigen- oder Fremdkapital.
Wir prüfen Abschlüsse nach deutschem Handelsrecht, IFRS (International Financial Reporting Standards) und US-GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles).
Leistungen
Unser Leistungsspektrum:
- Jahres- und Konzernabschlussprüfung inkl. Lagebericht für AG und KGaA
- Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach § 91 Abs. 2 AktG
- Jahres- und Konzernabschlussprüfung inkl. Lagebericht für GmbH und Kapitalgesellschaften & Co.
- Abschlussprüfung für Unternehmen nach dem Publizitätsgesetz (u. a. Personenhandelsgesellschaften, Einzelkaufleute, wirtschaftlich tätige Vereine, rechtsfähige Stiftungen mit Gewerbebetrieb, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts)
- Prüferische Durchsicht und Review von Reporting Packages
- Gründungs- und Nachgründungsprüfungen
- Sonder- und Umwandlungsprüfungen
- Prüfungen nach § 53 HGrG
- Prüfung von IT- und Compliance-Management-Systemen
- Interne Revision
FAQ
Verlässlichkeit mit unserem Testat.
Grundsätzlich prüfungspflichtig sind alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften. Spezialgesetzliche Ausnahmen gelten etwa für Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstitute, die unabhängig von Rechtsform und Größe geprüft werden müssen.
Die Größenklassen definiert § 267 HGB. Maßgeblich sind jeweils zwei aufeinanderfolgende Abschlussstichtage: Eine Gesellschaft zählt zu einer Klasse, wenn sie an beiden Stichtagen mindestens zwei der drei folgenden Merkmale nicht überschreitet.
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Arbeitnehmer (Ø) |
| Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) | ≤ 7,5 Mio. € | ≤ 15 Mio. € | ≤ 50 |
| Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) | ≤ 25 Mio. € | ≤ 50 Mio. € | ≤ 250 |
| Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) | > 25 Mio. € | > 50 Mio. € | > 250 |
Größenklasse Klein (§ 267 Abs. 1 HGB):
Bilanzsumme: ≤ 7,5 Mio. €
Umsatzerlöse: ≤ 15 Mio. €
Arbeitnehmer (Ø): ≤ 50
Größenklasse Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB):
Bilanzsumme: ≤ 25 Mio. €
Umsatzerlöse: ≤ 50 Mio. €
Arbeitnehmer (Ø): ≤ 250
Größenklasse Groß (§ 267 Abs. 3 HGB):
Bilanzsumme: > 25 Mio. €
Umsatzerlöse: > 50 Mio. €
Arbeitnehmer (Ø): > 250