Treuhandaufgaben
Diskrete und vertrauensvolle Rundum-Betreuung.
In bestimmten Situationen ist es von Vorteil, einen Treuhänder mit der Regelung von Vermögensangelegenheiten zu betrauen. Der jeweilige individuelle oder gesetzliche Auftrag bestimmt die konkrete Ausgestaltung der Treuhandaufgabe.
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte sind aufgrund strenger Berufsregeln und hoher fachlicher Kompetenz gesetzlich dazu berufen, Treuhandaufgaben wahrzunehmen.
Unsere typischen Treuhandaufgaben:
- Vermögensverwaltung: Wir nehmen die uns anvertrauten Vermögens- und Rechtsinteressen uneigennützig wahr.
- Notgeschäftsführung: Wir übernehmen die Geschäftsführung, wenn ein Unternehmen handlungsunfähig ist – etwa weil der alleinige Geschäftsführer verstorben oder nicht erreichbar ist.
- Abwicklung / Liquidation: Wir wickeln die Geschäfte von Unternehmen ab und befriedigen die Gläubiger mit dem Ziel eines optimalen Abwicklungsergebnisses.
- Insolvenzverwaltung: Wir werden als amtlich bestellte Treuhänder der Insolvenzmasse (Insolvenzverwalter) tätig.
- Nachlassverwaltung: Wir wickeln den Nachlass gemäß der Verfügung des Erblassers im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ab oder übernehmen die laufende Nachlassverwaltung.
- Schiedsgutachtertätigkeit: Wir erstellen unabhängige, unparteiische Schiedsgutachten zur verbindlichen Klärung umstrittener Sachverhalte zwischen streitenden Vertragsparteien – ohne dass diese den Zivilrechtsweg beschreiten müssen.
- Testamentsvollstreckung: Wir setzen den letzten Willen des Erblassers um, verwalten den Nachlass bis zur vollständigen Auseinandersetzung und sorgen für eine geordnete Verteilung an die Erben.